In England kann ein Ausländer zum Direktor einer Gesellschaft ernannt werden. Es gibt keine spezifischen Anforderungen, die besagen, dass der Direktor britischer Staatsbürger sein muss. Allerdings müssen alle Direktoren, unabhängig von ihrer Nationalität, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und im Handelsregister eingetragen werden. Es ist wichtig, die jeweiligen Unternehmensgesetze und -vorschriften zu beachten, die für die spezifische Unternehmensform gelten.