K bevollmächtigt A, Möbel im Wert von 5000 € zu kaufen. A kauft beim V Möbel für 10000 € im Namen von K. Muss K die Ware abnehmen oder bezahlen?

Antwort

In diesem Fall handelt A im Namen von K, jedoch hat A die Befugnis, nur Möbel im Wert von bis zu 5000 € zu kaufen. Da A Möbel im Wert von 10.000 € gekauft hat, hat A die Grenzen der Vollmacht übersch. Nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Zivilrechts (§ 177 BGB) ist K nicht an den Kaufvertrag gebunden, da A ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. K muss die Ware daher nicht abnehmen oder bezahlen, es sei denn, K hätte den Kaufvertrag nachträglich genehmigt. Zusammenfassend: K ist nicht verpflichtet, die Möbel zu bezahlen oder abzunehmen, da A die Vollmacht überschritten hat.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was ist Prokura?

Prokura ist eine umfassende Vollmacht, die einem Prokuristen von einem Unternehmen erteilt wird. Sie berechtigt den Prokuristen, im Namen des Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen... [mehr]