K bevollmächtigt A, Möbel im Wert von 5000 € zu kaufen. A kauft beim V Möbel für 10000 € im Namen von K. Muss K die Ware abnehmen oder bezahlen?

Antwort

In diesem Fall handelt A im Namen von K, jedoch hat A die Befugnis, nur Möbel im Wert von bis zu 5000 € zu kaufen. Da A Möbel im Wert von 10.000 € gekauft hat, hat A die Grenzen der Vollmacht übersch. Nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Zivilrechts (§ 177 BGB) ist K nicht an den Kaufvertrag gebunden, da A ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. K muss die Ware daher nicht abnehmen oder bezahlen, es sei denn, K hätte den Kaufvertrag nachträglich genehmigt. Zusammenfassend: K ist nicht verpflichtet, die Möbel zu bezahlen oder abzunehmen, da A die Vollmacht überschritten hat.

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