Jugendstrafen sollen nicht einfach „härter“ sein, weil das meist wenig bringt: Entscheidend ist, ob sie Rückfälle verhindern – und das gelingt bei Jugendlichen eher du...
Gibt es im Jugendstrafrecht die Einstellung unter Auflagen?
Antwort vomJa, im Jugendstrafrecht gibt es die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Dies ist in § 45 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn der Jugendliche bestimmte Auflagen erfüllt, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs, gemeinnützige Arbeit oder die Zahlung eines Geldbetrags. Ziel dieser Regelung ist es, den Jugendlichen zu erziehen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Fehlverhalten ohne eine förmliche Verurteilung zu korrigieren.
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Was sind Pro und Contra des Jugendstrafgesetzes?
Das Jugendstrafrecht ist bewusst milder als das Erwachsenenstrafrecht, weil bei Jugendlichen Erziehung und Rückfallvermeidung wichtiger sind als reine Härte – genau darin liegen aber a...
Sollten Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sein?
Jugendliche ab 14 sind in Deutschland bereits strafmündig. Die Forderung ist also meist sachlich ungenau: Nicht die Strafmündigkeit ab 14 fehlt, sondern manche wollen das Strafalter unter 14...
Warum gibt es Jugendstrafrecht?
Jugendstrafrecht gibt es, weil Jugendliche noch nicht so verantwortlich und gefestigt handeln wie Erwachsene – deshalb soll der Staat sie vor allem erziehen und Rückfälle verhindern, s...
Pro- und Kontra-Argumente zur Herabsetzung der Strafmündigkeit?
Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit wirkt auf den ersten Blick konsequent, löst aber die Ursachen jugendlicher Gewalt meist nicht – entscheidend ist, ob man früher bestrafen ode...