Das Jugendstrafgesetz (JStG) regelt die strafrechtliche Verantwortung von Jugendlichen in Deutschland, die zwischen 14 und 17 Jahren alt sind. Es verfolgt das Ziel, erzieherische Maßnahmen zu fördern, anstatt nur Strafen zu verhängen. Wichtige Punkte sind: 1. **Alter**: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind strafmündig, Kinder unter 14 Jahren sind es nicht. 2. **Erziehungsmaßstab**: Bei der Strafzumessung wird berücksichtigt, dass Jugendliche sich in einer Entwicklungsphase befinden. 3. **Strafarten**: Anstelle von Freiheitsstrafen werden oft erzieherische Maßnahmen wie Sozialstunden, Verwarnungen oder Jugendstrafe verhängt. 4. **Besonderer Schutz**: Das Gesetz sieht besondere Schutzmaßnahmen für Jugendliche vor, um ihre Reintegration in die Gesellschaft zu fördern. Das Jugendstrafrecht zielt darauf ab, die Jugendlichen zu resozialisieren und ihnen eine positive Entwicklung zu ermöglichen.