Eine Abmahnung für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz kann erfolgen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die private Nutzung über das angemessene Maß hinausgeht u... [mehr]
Nein, ein 13-Jähriger darf keine pornografischen Webseiten nutzen. In den meisten Ländern ist der Zugang zu solchen Inhalten für Minderjährige gesetzlich verboten. Pornografische Webseiten sind in der Regel durch Altersverifikationssysteme geschützt, um sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang haben. Es ist wichtig, dass Minderjährige vor solchen Inhalten geschützt werden, da sie schädlich für ihre Entwicklung sein können.
Eine Abmahnung für die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz kann erfolgen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die private Nutzung über das angemessene Maß hinausgeht u... [mehr]