Kommt man in den Jugendknast, wenn man als 14-Jähriger eine 13-Jährige schwängert, obwohl es freiwillig war?

Antwort

In Deutschland ist das Sexualstrafrecht so gestaltet, dass es bestimmte Schutzalter gibt. Das Mindestalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr liegt bei 14 Jahren, jedoch gibt es spezielle Regelungen, wenn einer der Partner unter 14 Jahren ist. In einem solchen Fall kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, auch wenn die Beziehung als einvernehmlich angesehen wird. Wenn ein 14-Jähriger eine 13-Jährige schwängert, könnte dies rechtliche Folgen haben, insbesondere wenn die Eltern oder die Behörden davon erfahren. Es könnte zu einem Verfahren kommen, das auch die Jugendgerichtsbarkeit einbezieht. Ob jemand in den Jugendknast kommt, hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Umstände des Falls und der rechtlichen Bewertung durch die Behörden. Es ist wichtig, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen und die Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten.

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