Das Jedermannsrecht bezieht sich auf bestimmte, die jeder Bürger in bestimmten Situationen ausüben kann, auch wenn er keine offizielle Autorität hat. In Deutschland sind diese Rechte im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Hier sind einige Beispiele: 1. **Notwehr (§ 32 StGB)**: Jeder hat das Recht, sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen, auch wenn dabei der Angreifer verletzt oder getötet wird, solange die Verteidigung erforderlich und angemessen ist. 2. **Vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)**: Jeder darf eine Person vorläufig festnehmen, wenn diese auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. 3. **Notstand (§ 34 StGB)**: Jeder darf eine Tat begehen, um eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden, wenn die Tat ein angemessenes Mittel zur Abwendung der Gefahr ist. Diese Rechte ermöglichen es Bürgern, in bestimmten Situationen selbstständig zu handeln, um sich oder andere zu schützen, ohne auf die Hilfe der Polizei oder anderer Behörden warten zu müssen.