Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung (KJArbSchV) in Deutschland dürfen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten. Für Kinder ab 13 Jahren gibt es bestimmte Regelungen, die es ihnen erlauben, leichte Arbeiten zu verrichten, solange diese die Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden. Das Austragen von Zeitungen könnte als leichte Arbeit angesehen werden, jedoch müssen dabei die folgenden Bedingungen beachtet werden: 1. Die Arbeit darf nicht während der Schulzeit oder in der Nacht erfolgen. 2. Die Arbeitszeit sollte in der Regel nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen. 3. Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeit nicht die schulischen Leistungen beeinträchtigt. Da Andrea 13 Jahre alt ist, könnte sie unter diesen Bedingungen Zeitungen austragen, solange die genannten Vorschriften eingehalten werden. Es ist jedoch ratsam, sich auch über lokale Regelungen und Bestimmungen zu informieren.