Was du beschreibst, ist strafbar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das Anbieten von Drogen (hier: Kokain) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten und wird... [mehr]
Ja, Schubsen wird als körperliche Gewalt betrachtet. Körperliche Gewalt umfasst jede Form von physischem Kontakt, der eine andere Person verletzt, schädigt oder bedroht. Schubsen kann zu Verletzungen führen und wird daher als eine Form von körperlicher Gewalt eingestuft.
Was du beschreibst, ist strafbar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das Anbieten von Drogen (hier: Kokain) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten und wird... [mehr]