Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]
Ja, Schubsen wird als körperliche Gewalt betrachtet. Körperliche Gewalt umfasst jede Form von physischem Kontakt, der eine andere Person verletzt, schädigt oder bedroht. Schubsen kann zu Verletzungen führen und wird daher als eine Form von körperlicher Gewalt eingestuft.
Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]