Ob jemand fahrlässig nach § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB gehandelt hat, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich besagt dieser Paragraph, dass jemand, der i... [mehr]
Ja, das Schreiben oder Verbreiten von Inhalten, die als pervers oder sexuell anstößig in Bezug auf Minderjährige angesehen werden, kann eine Straftat darstellen. In vielen Ländern es Gesetze, die den Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch regeln. Dazu gehören auch Gesetze gegen die Herstellung, Verbreitung oder den Besitz von kinderpornografischen Inhalten. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können.
Ob jemand fahrlässig nach § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB gehandelt hat, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich besagt dieser Paragraph, dass jemand, der i... [mehr]