Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]
Ja, in der rechtlichen Terminologie wird der Begriff "Kapitalgesellschaft" oft als Synonym für "Körperschaften" verwendet. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die durch das Kapital ihrer Gesellschafter gebildet werden, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Körperschaften sind eine Unterkategorie der juristischen Personen und umfassen neben Kapitalgesellschaften auch andere Formen wie Genossenschaften oder Vereine.
Kleine Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Nach § 267 HGB gilt eine Kapitalgesellschaft als „klein“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale... [mehr]