Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist nicht immer eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die GbR ist eine eigenständige Rechtsform, die vor allem für kleinere Unternehmen und Personengesellschaften genutzt wird. Die KG und die OHG sind spezielle Formen von Personengesellschaften, die bestimmte Merkmale aufweisen: - Die OHG hat keine beschränkten Haftungen, alle Gesellschafter haften unbeschränkt. - Die KG hat mindestens einen Gesellschafter, der unbeschränkt haftet (Komplementär) und mindestens einen Gesellschafter, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist (Kommanditist). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine GbR nicht automatisch eine KG oder OHG ist, sondern eine eigene Gesellschaftsform darstellt.