Eine Anfrage bei einem Händler ist in der Regel nicht verbindlich. Sie dient meist dazu, Informationen zu erhalten oder ein Angebot zu erfragen. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, sich über die Bedingungen einig sind und der Käufer das Angebot annimmt. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Händlers zu prüfen, da es in einigen Fällen abweichende Regelungen geben kann.