Ist animiertes Loli-Porn legal?

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**Nein – in Deutschland ist das nicht pauschal legal. Auch animierte, gezeichnete oder CGI‑Darstellungen können strafbar sein, wenn sie kinderpornographische oder jugendpornographische Inhalte zeigen; besonders klar strafbar sind außerdem Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html)) ## Entscheidend ist nicht, ob es „echt“ gefilmt wurde Das verbreitete Missverständnis ist: „Wenn es nur gezeichnet ist, ist es erlaubt.“ So einfach ist es gerade nach deutschem Strafrecht nicht. Maßgeblich ist, **was** dargestellt wird und ob der Inhalt unter § 184b oder § 184c StGB fällt, nicht nur das Medium. Das Gesetz erfasst „Inhalte“ allgemein und nennt bei Kinderpornographie ausdrücklich auch Fälle des Verbreitens, Erwerbens und Besitzes; bei bestimmten Varianten hebt es zusätzlich hervor, wenn ein Inhalt ein **tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen** wiedergibt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn eine Animation sexuelle Handlungen mit Kindern zeigt oder Kinder in eindeutig sexualisierter Weise darstellt, ist das rechtlich hochriskant und kann strafbar sein. Bei „wirklichkeitsnahen“ Darstellungen ist die Strafbarkeit besonders eindeutig, weil das Gesetz diese Form ausdrücklich nennt. Auch Besitz oder Weitergabe kann dann ein Problem sein, nicht nur das Hochladen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html)) Ein wichtiger Unterschied: **Normale Erwachsenen‑Pornografie** ist ein Jugendschutzthema. **Darstellungen mit Minderjährigen** sind ein Strafrechtsthema. Genau deshalb ist „ist ja nur Anime“ keine verlässliche Absicherung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgb/__184.html)) ## Klare Einordnung Für Deutschland gilt deshalb als sichere Antwort: **Verlass dich nicht darauf, dass animiertes „loli porn“ legal sei.** Sobald die Darstellung auf sexuelle Inhalte mit kindlich dargestellten Personen hinausläuft, bewegst du dich sehr schnell im Bereich strafbarer Inhalte. Im Zweifel ist die praktische Konsequenz eindeutig: **nicht besitzen, nicht herunterladen, nicht teilen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html))

Kategorie: Recht Tags: Loli Porn Legal

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