Ist ein 20% Zuschuss an einen Sportverein für ein Gemeinschaftshaus eine Investition gemäß KomHKVO?

Antwort

Gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHKVO) handelt es sich bei einem Zuschuss an einen Sportverein für deren Gemeinschaftshaus in der Regel nicht um eine Investition der Kommune selbst, sondern um eine freiwillige Leistung oder Förderung. Investitionen im Sinne der KomHKVO beziehen sich auf Ausgaben für den Erwerb oder die Herstellung von Vermögensgegenständen, die der Kommune selbst gehören oder von ihr genutzt werden. Die Rechtsgrundlage für solche Zuschüsse kann in den jeweiligen kommunalen Förderrichtlinien oder in den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Kommune zu finden sein. Diese regeln, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Zuschüsse an Dritte gewährt werden können. Für eine genaue rechtliche Einordnung und die spezifische Rechtsgrundlage sollte die jeweilige Kommunalverfassung und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften der betreffenden Kommune konsultiert werden.

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