Ein Instanzenzug bezeichnet die Abfolge von Gerichtsverfahren, die ein Rechtsstreit durchläuft. In Deutschland gibt es in der Regel mehrere Instanzen, die ein Verfahren durchlaufen kann: 1. **Erste Instanz**: Hier wird der Fall zum ersten Mal verhandelt, meist vor einem Amtsgericht oder Landgericht. 2. **Zweite Instanz**: Wenn eine Partei mit dem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen. Diese wird vor einem höheren Gericht, in der Regel einem Oberlandesgericht, verhandelt. 3. **Dritte Instanz**: In bestimmten Fällen kann gegen das Urteil der zweiten Instanz Revision eingelegt werden, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Der Unterschied zwischen Berufung und Revision im Zivilrecht liegt in der Art der Überprüfung: - **Berufung**: Bei der Berufung wird der gesamte Fall erneut geprüft. Das Berufungsgericht kann sowohl die Tatsachen als auch die rechtlichen Aspekte des Falls überprüfen. Es kann neue Beweise annehmen und die Entscheidung der ersten Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht abändern. - **Revision**: Die Revision hingegen beschränkt sich auf die Überprüfung der rechtlichen Aspekte des Urteils der zweiten Instanz. Das Revisionsgericht prüft, ob das Berufungsgericht das Recht richtig angewendet hat. Es findet keine erneute Tatsachenprüfung statt, und neue Beweise können nicht vorgelegt werden. Zusammengefasst: Die Berufung ermöglicht eine umfassende Überprüfung des Falls, während die Revision sich auf die rechtliche Überprüfung der vorherigen Entscheidungen konzentriert.