Praxisbesonderheiten im deutschen Gesundheitswesen werden in der Regel im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlichen Leistungen verhandelt. Diese Prüfungen werden von den Prüfungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen durchgeführt. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können diese vor dem Sozialgericht verhandelt werden.