Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Im Insolvenzverfahren kann grundsätzlich jeder Gläubiger, der von einer Unterschlagung betroffen ist, einen Strafantrag gegen den Schuldner stellen. Es ist nicht ausschließlich die Aufgabe des Insolvenzverwalters, einen solchen Strafantrag zu stellen. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Pflicht, strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen, zu prüfen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Gläubiger haben aber das Recht, unabhängig davon selbst aktiv zu werden und einen Strafantrag zu stellen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]