Im Insolvenzverfahren, darf wegen Unterschlagung der Gläubiger einen Strafantrag gegenüber dem Schuldner stellen oder nur der Insolvenzverwalter?

Antwort

Im Insolvenzverfahren kann grundsätzlich jeder Gläubiger, der von einer Unterschlagung betroffen ist, einen Strafantrag gegen den Schuldner stellen. Es ist nicht ausschließlich die Aufgabe des Insolvenzverwalters, einen solchen Strafantrag zu stellen. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Pflicht, strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen, zu prüfen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Gläubiger haben aber das Recht, unabhängig davon selbst aktiv zu werden und einen Strafantrag zu stellen.

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