Inhalt des § 6 PflVG Zusammenfassung

Antwort vom

§ 6 des PflVG (Gesetz über die Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe) regelt die Haftung des Versicherungsnehmers. Demnach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft über alle Umstände zu informieren, die für die Risikobewertung relevant sind. Bei Verletzung dieser Informationspflicht kann die Versicherung im Schadensfall unter Umständen die Leistung verweigern oder mindern. Es wird auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer für Schäden haftet, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Kategorie: Recht Tags: PflVG Haftung Schadenersatz

Verwandte Fragen

Wann haftet ein 12-jähriges Kind für einen Ballschaden an einem parkenden Auto?

Ein 12-jähriges Kind haftet grundsätzlich selbst, wenn es erkennen konnte, dass es ein parkendes Auto nicht beschädigen darf. Bei einem Schaden an einem parkenden Auto greift der Sonder...

Was ist der Sachverhalt bei einem Hundebiss?

Ein „Sachverhalt“ zum Hundebiss ist die nüchterne, genaue Schilderung dessen, was passiert ist – ohne Wertung, aber mit allen prüfbaren Fakten, weil genau daran Haftung, Ve...