In der Regel ist es nicht möglich, einen inhaftierten direkt telefonisch zu erreichen. Die meisten Justizvollzugsanstalten erlauben es den Insassen jedoch unter bestimmten Bedingungen und zu festgelegten Zeiten selbst Telefonate zu führen. Diese Anrufe müssen oft im Voraus genehmigt werden und können überwacht werden. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Justizvollzugsanstalt nach den spezifischen Regelungen zu erkundigen.