Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens können verschiedene Informationen über das Vermögen des Schuldners erlangt werden. Dazu gehören: 1. **Einkommensverhältnisse**: Informationen über Gehalt, Löhne oder andere Einkünfte, die der Schuldner erzielt. 2. **Vermögenswerte**: Angaben zu Immobilien, Fahrzeugen, Bankkonten, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen. 3. **Schulden**: Informationen über bestehende Verbindlichkeiten, die die Zahlungsfähigkeit des Schuldners beeinflussen können. 4. **Unterlagen und Nachweise**: Der Gläubiger kann Unterlagen anfordern, die Auskunft über das Vermögen des Schuldners geben, wie z.B. Kontoauszüge oder Steuerbescheide. 5. **Befragung des Schuldners**: In einigen Fällen kann der Schuldner vor Gericht oder in einer Vermögensauskunft zur Auskunft über sein Vermögen verpflichtet werden. Diese Informationen helfen dem Gläubiger, die Möglichkeiten zur Vollstreckung zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zu ergreifen.
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Ein Arbeitsvertrag kommt durch das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Hier sind einige wichtige Informationen dazu: 1. **Angebot und Annahme**: Der Arbeitgeber macht ein Ang... [mehr]
Die Pflicht, keine betrieblichen Informationen weiterzugeben, wird als "Verschwiegenheitspflicht" oder "Geheimhaltungspflicht" bezeichnet. Diese Verpflichtung kann in Arbeitsvertr&... [mehr]