In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]
Die Einnahme von Ibogain HCL ist in Deutschland rechtlich problematisch, da Ibogain alsäubungsmittel eingest ist und unter das Betäubungsmgesetz (BtMG) fällt., Erwerb und Konsum sind strafbar, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wenn deine Betreuer wissen, dass du Ibogain konsumieren, und sie dies dul oder nicht verhindern, könnten sie sich Umständen strafbar – insbesondere, wenn dich nicht davon ab oder dich sogar unterstützen. In einer Jugendeinrichtung Betreuer besondere Aufsichtspf. Werden sie Fürsorge und Aufsichtspf nicht gerecht, das arbeitsrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen für sie haben. Zusätzlich besteht ein erhebliches gesundheitliches Risiko bei der Einnahme von Ibogain, insbesondere ohne medizinische Überwachung. Es kann zu schweren Nebenwirkungen bis hin zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Wenn du überlegst Ibogain zu nehmen, solltest du dringend mit einer medizinischen Fachkraft oder einer Suchtberatungsstelle sprechen. Die Risiken sind hoch, und es gibt sicherere Wege, Unterstützung zu. Weitere Informationen: - [BtMG – Betäubungsmittelgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/) - [Ibogain – Drugcom](https://www.drugcom.de/substanzen/ibogain/) Wenn du Hilfe brauchst, wende dich bitte an eine Suchtberatungsstelle oder sprich mit einer Vertrauensperson.
In diesem Fall handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB), da der einwilligungsunfähige Betreute die Einrichtung nicht ohne fremde Hilfe oder einen Code verlass... [mehr]