Ja, der Nachbar hat grundsätzlich ein Recht auf Ruhe. In Deutschland regeln das unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze. Hundegebell kann als Lärmbelästigung eingestuft werden, wenn es über ein zumutbares Maß hinausgeht. Was als zumutbar gilt, hängt von der jeweiligen Situation ab, wie z.B. der Häufigkeit und Dauer des Bellens sowie der Tageszeit. Wenn der Hund regelmäßig und über längere Zeiträume hinweg bellt, kann der Nachbar Maßnahmen ergreifen, wie z.B. den Vermieter informieren oder sich an das Ordnungsamt wenden. In extremen Fällen kann auch eine Unterlassungsklage in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.