In "Locke v. Warner Bros., Inc.," 57 Cal. App. 4th 354 (1997), das Gericht entschied, dass ein Vertrag, der einem Studio das Recht einräumt, ein Projekt abzulehnen, nicht notwendigerweise bedeutet, dass das Studio keine Treuepflicht gegenüber dem Vertragspartner hat. Das Gericht stellte fest, dass Warner Bros. möglicherweise gegen den Vertrag verstoßen hat, indem es in böser Absicht handelte, als es die Projekte von Sondra Locke ablehnte. Das Urteil betonte, dass selbst wenn ein Vertrag eine Ablehnungsklausel enthält, diese Klausel nicht in böser Absicht oder willkürlich angewendet werden darf.