Ja, in Niedersachsen müssen die weichenden Erben der Vererbung eines Hofes nach der Höfeordnung zustimmen, wenn der Betrieb an einen Nichtabkömmling vererbt wird. Die Höfeordnung sieht vor, dass die Zustimmung der weichenden Erben erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Erben gewahrt bleiben Dies gilt insbesondere, wenn der Hof nicht an einen der Abkömmlinge vererbt wird, sondern an eine Person, die nicht zur Erbfolge gehört.