Wie hoch ist der Streitwert über eine Feststellung, wenn der Beklagte kein Geld mehr hat?

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Der Streitwert in einem Feststellungsverfahren richtet sich in der Regel nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Feststellung. Es spielt keine Rolle, ob der Beklagte zahlungsfähig ist oder nicht. Der Streitwert wird also nicht durch die finanzielle Situation des Beklagten beeinflusst. In Deutschland wird der Streitwert gemäß § 3 ZPO (Zivilprozessordnung) nach freiem Ermessen des Gerichts festgesetzt, wobei das wirtschaftliche Interesse des Klägers maßgeblich ist. Wenn es um eine Feststellungsklage geht, kann der Streitwert beispielsweise anhand des Wertes des streitigen Rechtsverhältnisses oder des Schadens, der durch die Feststellung vermieden werden soll, bemessen werden. Für eine genaue Bestimmung des Streitwerts in einem konkreten Fall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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