Es gibt Berichte und Diskussionen über Äußerungen von Björn Höcke, die sich auf den § 130 StGB beziehen, der die Volksverhetzung regelt. Höcke hat in der Vergangenheit kontroverse Positionen vertreten, die von vielen als extremistisch angesehen werden. Ob er sich konkret in E-Mails für die Abschaffung dieses Paragraphen eingesetzt hat, ist jedoch nicht eindeutig belegt und könnte von verschiedenen Quellen unterschiedlich interpretiert werden. Für genaue Informationen wäre es ratsam, die entsprechenden E-Mails oder offizielle Dokumente zu prüfen oder sich auf vertrauenswürdige Nachrichtenquellen zu stützen.