Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör. Die willkürliche Tötung ohne Gerichtsverfahren gilt als außergerichtliche Hinrichtung und ist als schwerer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzustufen. Solche Handlungen können als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden.