Die Hierarchie von Rechtsnormen beschreibt die Rangordnung der verschiedenen Rechtsvorschriften innerhalb eines Rechtssystems. In Deutschland wird diese Hierarchie typischerweise wie folgt dargestellt: 1. **Grundgesetz (GG)**: Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und hat die höchste Gültigkeit. Alle anderen Normen müssen mit dem Grundgesetz übereinstimmen. 2. **Bundesgesetze**: Diese Gesetze werden vom Bundestag und Bundesrat erlassen und stehen unter dem Grundgesetz. Sie gelten bundesweit. 3. **Landesgesetze**: Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, die unter den Bundesgesetzen stehen. Diese Gesetze gelten nur innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. 4. **Verordnungen**: Verordnungen sind Rechtsnormen, die von der Exekutive (z.B. Ministerien) erlassen werden. Sie müssen auf einer gesetzlichen Grundlage basieren und dürfen nicht gegen höherrangige Normen verstoßen. 5. **Satzungen**: Diese werden von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) erlassen und regeln spezifische Angelegenheiten auf kommunaler Ebene. Sie müssen ebenfalls im Einklang mit den übergeordneten Normen stehen. 6. **Einzelfallentscheidungen**: Diese sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die auf den oben genannten Normen basieren und in der Regel für den konkreten Fall gelten. Diese Hierarchie sorgt dafür, dass es eine klare Ordnung gibt, in der Rechtsnormen erlassen und angewendet werden, und dass höherrangige Normen immer Vorrang vor niederrangigen Normen haben.