Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]
Ja, ein Hersteller darf in seiner Betriebsanleitung auf die Dokumentation eines Zulieferers verweisen, solange dies klar und transparent erfolgt. Es ist wichtig, dass der Hersteller sicherstellt, dass die Informationen des Zulieferers korrekt und relevant sind. Zudem sollte der Hersteller darauf achten, dass die Verweise den Nutzern helfen, die Produkte sicher und korrekt zu verwenden. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Dokumentationen zu überprüfen und gegebenenfalls die Zustimmung des Zulieferers einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]
Das CE-Zeichen (oft fälschlich als „Zertifikat“ bezeichnet, tatsächlich handelt es sich um eine Konformitätserklärung) muss immer vom Inverkehrbringer, also demjenigen,... [mehr]