In Rheinland-Pfalzelt das **Landesnachbarrechtsgesetz (LNRG)** die zulässige Höhe von Hecken und Bäumen an der Grundstücksgrenze. Die wichtigsten Punkte sind: **Hecken:** - Hecken bis zu 2 m Höhe müssen mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze haben. - Hecken über 2 m Höhe müssen mindestens 2 m Abstand zur Grenze haben. - Die Höhe der Hecke darf in einem Abstand von weniger als 2 m zur Grenze 2 m nicht überschreiten. **Bäume:** - Für Bäume gelten je nach Art und Abstand zur Grenze unterschiedliche Regelungen: - Bäume, die weniger als 2 m von der Grenze entfernt stehen, dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten (meist 2 m). - Für größere Bäume ist ein größerer Grenzabstand vorgeschrieben (z. B. 4 m für hochwachsende Bäume). **Wichtige Hinweise:** - Die genauen Regelungen findest du im [Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG)](https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-NachbGPRP2000rahmen). - Es gibt Ausnahmen, z. B. für landwirtschaftlich genutzte Flächen oder wenn Nachbarn ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. - Bei bestehenden Bepflanzungen gelten teilweise Bestandsschutzregelungen. **Tipp:** Bei Streitigkeiten empfiehlt sich zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn. Im Zweifel kann eine Schlichtungsstelle oder das Amtsgericht weiterhelfen. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des [Justizministeriums Rheinland-Pfalz](https://jm.rlp.de/de/themen/nachbarrecht/).