Muss der Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung ausgehangen werden?

Antwort

Ja, der Haushaltsplan (HH-Plan) muss zusammen mit der Haushaltssatzung öffentlich ausgelegt werden. Dies ist in der Regel in den Gemeindeordnungen der Bundesländer geregelt. Die öffentliche Auslegung dient der Transparenz und ermöglicht es den Bürgern, sich über die finanziellen Planungen und Entscheidungen ihrer Gemeinde zu informieren. Die genauen Regelungen und Fristen können je nach Bundesland variieren.

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