Das bloße Vorbeigehen an einem Haus ist in der Regel nicht strafbar, solange du dabei keine Gesetze brichst, wie zum Beispiel das Betreten von privatem Eigentum ohne Erlaubnis oder das Stör... [mehr]
Ja, der Versuch des Hausfriedensbruchs ist nach deutschem Recht strafbar. Gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Hausfriedensbruch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar, was bedeutet, dass bereits der Versuch, unbefugt in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein befriedetes Besitztum einzudringen, strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Das bloße Vorbeigehen an einem Haus ist in der Regel nicht strafbar, solange du dabei keine Gesetze brichst, wie zum Beispiel das Betreten von privatem Eigentum ohne Erlaubnis oder das Stör... [mehr]