Ist der Versuch des Hausfriedensbruchs strafbar?

Antwort

Ja, der Versuch des Hausfriedensbruchs ist nach deutschem Recht strafbar. Gemäß § 123 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Hausfriedensbruch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar, was bedeutet, dass bereits der Versuch, unbefugt in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein befriedetes Besitztum einzudringen, strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

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