Was bedeutet 'öffentlich'? Darf jeder in das Handelsregister Einsicht nehmen? Ist ein bestimmtes berechtigendes Interesse erforderlich?

Antwort

Der Begriff "öffentlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Informationen für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ja, jeder darf Einsicht in das Handelsregister nehmen. Es ist kein bestimmtes berechtigendes Interesse erforderlich, um Einsicht zu nehmen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über die rechtlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen enthält. In Deutschland kann man beispielsweise über das gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht nehmen: [Handelsregisterportal](https://www.handelsregister.de/).

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