Ob als Kleinunternehmer eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist, hängt von der Art des Unternehmens ab: **1. Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibender):** Wenn du ein Kleingewerbe... [mehr]
Der Begriff "öffentlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Informationen für die Allgemeinheit zugänglich sind. Ja, jeder darf Einsicht in das Handelsregister nehmen. Es ist kein bestimmtes berechtigendes Interesse erforderlich, um Einsicht zu nehmen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über die rechtlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen enthält. In Deutschland kann man beispielsweise über das gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht nehmen: [Handelsregisterportal](https://www.handelsregister.de/).
Ob als Kleinunternehmer eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist, hängt von der Art des Unternehmens ab: **1. Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibender):** Wenn du ein Kleingewerbe... [mehr]