Haftet ein stiller Gesellschafter dem Inhaber in Höhe der noch nicht geleisteten Einlage?

Antwort vom

Ja, ein stiller Gesellschafter haftet dem Inhaber gegenüber in Höhe der noch nicht geleisteten Einlage. Das bedeutet, dass der stille Gesellschafter verpflichtet ist, die vereinbarte Einlage vollständig zu erbringen. Sollte die Einlage noch nicht vollständig geleistet sein, haftet der stille Gesellschafter für den ausstehenden Betrag.

Verwandte Fragen

Wann haftet ein 12-jähriges Kind für einen Ballschaden an einem parkenden Auto?

Ein 12-jähriges Kind haftet grundsätzlich selbst, wenn es erkennen konnte, dass es ein parkendes Auto nicht beschädigen darf. Bei einem Schaden an einem parkenden Auto greift der Sonder...

Was ist der Sachverhalt bei einem Hundebiss?

Ein „Sachverhalt“ zum Hundebiss ist die nüchterne, genaue Schilderung dessen, was passiert ist – ohne Wertung, aber mit allen prüfbaren Fakten, weil genau daran Haftung, Ve...