Haftung bei einer AG?

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Die Haftung bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist in Deutschland durch Aktiengesetz (AktG) geregelt. Grundsätzlich haftet die AG als juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen für Verbindlichkeiten. Die Aktionäre hingegen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, das heißt, sie sind nicht persönlich für die Schulden der AG verantwortlich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Aktionäre oder Vorstandsmitglieder haftbar gemacht werden können, beispielsweise bei Pflichtverletzungen oder bei bestimmten gesetzlichen Regelungen. Vorstandsmitglieder können für Schäden, die sie durch eine Verletzung ihrer Pflichten verursachen, persönlich haftbar gemacht werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AG selbst für ihre Verbindlichkeiten haftet, während die Haftung der Aktionäre auf ihre Einlage beschränkt ist.

Kategorie: Recht Tags: Haftung AG Unternehmen
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