Wer haftet für Schäden, wenn der Solarteur Dachziegel bricht und den Auftraggeber nicht informiert?

Antwort

In einem solchen Fall könnte die Haftung des Solarteurs von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel den vertraglichen Vereinbarungen, den Umständen des Vorfalls und den geltenden Gesetzen. Generell gilt: 1. **Vertragliche Regelungen**: Wenn im Vertrag zwischen dem Solarteur und dem Auftraggeber eine Regelung zur Haftung für Schäden enthalten ist, könnte diese maßgeblich sein. 2. **Sorgfaltspflicht**: Der Solarteur hat eine Sorgfaltspflicht, die besagt, dass er bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf achten muss, keine Schäden zu verursachen. Wenn er die Dachziegel beschädigt hat und den Auftraggeber nicht informiert hat, könnte dies als Verletzung dieser Pflicht angesehen werden. 3. **Haftpflichtversicherung**: Viele Handwerker haben eine Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen für Schäden aufkommen kann. Es wäre ratsam, zu prüfen, ob der Solarteur eine solche Versicherung hat. 4. **Dokumentation**: Es ist wichtig, alle Schäden und die Umstände des Vorfalls zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise zu haben. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, um die spezifischen Umstände und die geltenden Gesetze zu klären.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten