Die Strafe für Kokainbesitz hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Menge, dem Zweck (Eigenbedarf oder Handel), den Umständen des Einzelfalls und etwaigen Vorstrafen. **Rechtsgrundlage:** Kokain fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz ist grundsätzlich strafbar (§ 29 BtMG). **Mögliche Strafen:** - **Geringe Menge zum Eigenbedarf:** Oft wird das Verfahren eingestellt oder es gibt eine Geldstrafe. Die Definition der "geringen Menge" variiert je nach Bundesland (meist bis zu 1 Gramm reines Kokain). - **Menge über dem Eigenbedarf oder Wiederholungstäter:** Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. - **Handel, Abgabe an Minderjährige, große Mengen:** Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in schweren Fällen bis zu 15 Jahre. **Beispiel:** Wer mit einer geringen Menge für den Eigenbedarf erwischt wird, muss meist nicht ins Gefängnis, sondern bekommt eine Geldstrafe oder das Verfahren wird eingestellt. Bei größeren Mengen oder Handel drohen jedoch mehrjährige Haftstrafen. **Weitere Informationen:** - [Gesetzestext § 29 BtMG](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html) - [Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)](https://www.drugcom.de/faq/gesetzliche-bestimmungen/) Die genaue Strafe entscheidet immer das Gericht im Einzelfall.