Wenn sich der Haftgrund während der Haft verändert, gibt es mehrere Schritte, die unternommen werden können: 1. **Überprüfung durch das Gericht**: Der Verteidiger oder der Inhaftierte selbst kann einen Antrag auf Überprüfung der Haftgründe stellen. Das Gericht muss dann prüfen, ob die ursprünglichen Haftgründe noch bestehen oder ob sich die Situation so verändert hat, dass die Haft nicht mehr gerechtfertigt ist. 2. **Antrag auf Haftprüfung**: In vielen Rechtssystemen gibt es die Möglichkeit, regelmäßig eine Haftprüfung zu beantragen. Dabei wird überprüft, ob die Haftgründe weiterhin bestehen oder ob eine Entlassung auf Bewährung oder unter Auflagen möglich ist. 3. **Änderung der Haftbedingungen**: Wenn der Haftgrund sich verändert, kann es auch zu einer Änderung der Haftbedingungen kommen. Beispielsweise könnte eine Untersuchungshaft in eine Strafhaft umgewandelt werden, wenn sich der Verdacht erhärtet und eine Verurteilung erfolgt. 4. **Rechtsmittel einlegen**: Der Inhaftierte kann gegen die Haftentscheidung Rechtsmittel einlegen, wie z.B. Berufung oder Beschwerde, um eine Überprüfung durch eine höhere Instanz zu erreichen. 5. **Anwaltliche Beratung**: Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und entsprechende Schritte einleiten kann. Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes zu beachten, da diese variieren können.