Haftet ein Kaufmann mit seinem Privatvermögen?

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Ja, ein Kaufmann haftet grundsätzlich mit seinem Privatvermögen. In Deutschland ist dies im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Ein Einzelkaufmann haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens, was bedeutet, dass Gläubiger sowohl auf das Geschäftsvermögen als auch auf das Privatvermögen des Kaufmanns zugreifen können. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG ist die Haftung hingegen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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