Grundsätzlich haftet **die Spedition (Frachtführer)** für Verlust/Beschädigung der Ware **vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung**. **Rechtsgrundlagen (typisch in De...
Ob die Forstbehörde bei Schäden im Wald eines privaten Dritten haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Schadens, den Umständen und den geltenden Gesetzen in dem jeweiligen Land oder Bundesland. In vielen Fällen ist die Forstbehörde nicht für Schäden verantwortlich, die durch natürliche Ereignisse oder das Verhalten Dritter verursacht werden. Es kann jedoch Ausnahmen geben, insbesondere wenn die Behörde fahrlässig gehandelt hat oder gesetzliche Vorschriften verletzt wurden. Es ist ratsam, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer zuständigen Behörde über die spezifischen Umstände und Gesetze zu informieren.
Grundsätzlich haftet **die Spedition (Frachtführer)** für Verlust/Beschädigung der Ware **vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung**. **Rechtsgrundlagen (typisch in De...
In eine Freistellungsvereinbarung mit dem Dritten (gegen den du im Prozess „Streit verkünden“ könntest) gehören typischerweise diese Punkte, damit sie im laufenden/folgenden...
Unmittelbare Haftung bedeutet, dass jemand direkt für einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verantwortlich gemacht werden kann, ohne dass es eines weiteren Zwischenschritts oder einer weitere...