Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ob die Forstbehörde bei Schäden im Wald eines privaten Dritten haftet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Schadens, den Umständen und den geltenden Gesetzen in dem jeweiligen Land oder Bundesland. In vielen Fällen ist die Forstbehörde nicht für Schäden verantwortlich, die durch natürliche Ereignisse oder das Verhalten Dritter verursacht werden. Es kann jedoch Ausnahmen geben, insbesondere wenn die Behörde fahrlässig gehandelt hat oder gesetzliche Vorschriften verletzt wurden. Es ist ratsam, sich bei einem Rechtsanwalt oder einer zuständigen Behörde über die spezifischen Umstände und Gesetze zu informieren.
Ja, als Prokurist kannst du bei einer Insolvenzverschleppung unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, allerdings ist die Haftung in erster Linie auf die Geschäftsführung (z.B.... [mehr]
Ein Muster für eine Zivilklage nach § 839a BGB gegen einen gerichtlichen Sachverständigen enthält die wesentlichen Bestandteile einer Klageschrift nach § 253 ZPO und bezieht s... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]