Haftet der Schuldige auch für Schäden, die während der Prozesszeit weiter entstanden sind?
Antwort vomIn der Regel haftet der Schuldige für den gesamten Schaden, der durch sein Verhalten verursacht wurde, einschließlich aller Schäden, die während der Prozesszeit entstehen. Dies hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen ab. In vielen Rechtssystemen kann der Geschädigte auch während des Prozesses Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn neue Schäden auftreten. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.