Der naheliegende juristische Begriff ist meist Geschäftsführung ohne Auftrag, genauer bei Gefahrenlagen Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr nach § 680 BGB. Wenn jemand also f&...
Haftet der Schuldige auch für Schäden, die während der Prozesszeit weiter entstanden sind?
Antwort vomIn der Regel haftet der Schuldige für den gesamten Schaden, der durch sein Verhalten verursacht wurde, einschließlich aller Schäden, die während der Prozesszeit entstehen. Dies hängt jedoch von den spezifischen Umständen des Falls und den geltenden Gesetzen ab. In vielen Rechtssystemen kann der Geschädigte auch während des Prozesses Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn neue Schäden auftreten. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.
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Wer zahlt den Schaden, wenn ein fremdes Auto vor meiner Garage auf meinem Grundstück parkt und beim automatischen Öffnen Tor und Auto beschädigt werden?
In Deutschland gilt meist: Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Steht das fremde Auto unberechtigt auf deinem Grundstück vor der Garage, spricht viel dafür,...