Haften die Gesellschafter der GmbH unbeschränkt bis zur Eintragung ins Handelsregister?

Antwort vom

Ja, das ist korrekt. Bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Erst mit der Eintragung wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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