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Haftung in der KG: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlage.
Antwort vom
20.09.2024
Das Stichwort für die Haftung in einer Kommanditgesellschaft (KG) ist "Haftungsbeschränkung".
Kategorie:
Recht
Tags:
Haftung
KG
Einlage