Haftung in der KG: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlage.

Antwort

Das Stichwort für die Haftung in einer Kommanditgesellschaft (KG) ist "Haftungsbeschränkung".

Kategorie: Recht Tags: Haftung KG Einlage
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