Welche Haftung hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

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Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haftet grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Im Falle von Schulden oder anderen Verpflichtungen der GbR können Gläubiger sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter zugreifen. Diese Haftung ist eine der wesentlichen Eigenschaften der GbR und unterscheidet sich von der Haftung in Kapitalgesellschaften wie der GmbH, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

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