Haben Grundrechte eine unmittelbare Drittwirkung?

Antwort

Grundrechte haben in der Regel keine unmittelbare Drittwirkung. Das bedeutet, dass sie primär das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern regeln und nicht direkt zwischen Privatpersonen gelten. Allerdings gibt es Ausnahmen und indirekte Wirkungen: 1. **Mittelbare Drittwirkung**: Grundrechte können über die Generalklauseln des Zivilrechts (z.B. Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit) in private Rechtsverhältnisse einfließen. Gerichte berücksichtigen bei der Auslegung und Anwendung von zivilrechtlichen Normen die Grundrechte, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der beteiligten Privatpersonen zu schaffen. 2. **Spezialgesetze**: In einigen Fällen gibt es spezielle Gesetze, die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen direkt zur Anwendung bringen. Ein Beispiel ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland, das Diskriminierungen im Arbeits- und Zivilrecht verbietet. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du beispielsweise auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts: [Bundesverfassungsgericht](https://www.bundesverfassungsgericht.de).

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