Welchem Grundgesetzartikel gehört das Grundrecht auf Staatsangehörigkeit?

Antwort

Das Grundrecht auf Staatsangehörigkeit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 16 verankert. Dieser Artikel regelt das Recht auf Staatsangehörigkeit und den Schutz vor der Entziehung der Staatsangehörigkeit.

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