Ist es erlaubt, den Grundpreis für das größte Gebinde anzuzeigen?

Antwort

In Deutschland ist es gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschrieben, dass der Grundpreis für Waren in einer bestimmten Mengeneinheit (z.B. pro Kilogramm, Liter, Meter) angegeben werden muss. Diese Regelung soll den Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Der Grundpreis muss für die kleinste im Handel erhältliche Menge angegeben werden, nicht für das größte Gebinde. Das bedeutet, dass der Grundpreis für alle Verpackungsgrößen einheitlich und vergleichbar sein muss. Weitere Informationen zur Preisangabenverordnung findest du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - Preisangabenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/).

Kategorie: Recht Tags: Grundpreis Gebinde Erlaubt
Frage stellen und sofort Antwort erhalten