Wo steht im Grundgesetz etwas über die Bedeutung der Wahlen in Deutschland?

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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Bedeutung der Wahlen insbesondere in Artikel 20 und Artikel 38 hervorgehoben. Artikel 20 Absatz 2 besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und Artikel 38 regelt die Wahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dort wird festgelegt, dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ist. Diese Artikel unterstreichen die fundamentale Rolle der Wahlen in der demokratischen Ordnung Deutschlands.

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