Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland hat sehr wohl einen Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist in Artikel 23 des Grundgesetzes festgelegt, der besagt, dass das Grundgesetz in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gilt. Hier ist der genaue Wortlaut von Artikel 23 GG: "Dieses Grundgesetz gilt nach der Wiedervereinigung Deutschlands in seinem gesamten Geltungsbereich." Weitere Informationen zum Grundgesetz findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz: [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/).
Im deutschen Grundgesetz gibt es einige Bezüge zum Geldsystem, allerdings werden Details des Geldsystems nicht umfassend geregelt. Die wichtigsten Artikel sind: **Artikel 73 Absatz 1 Nr. 4 GG:**... [mehr]
Das Recht, sich mit Anliegen an Behörden und die Politik zu wenden, wird in Deutschland als „Petitionsrecht“ bezeichnet. Es ist im Grundgesetz in Artikel 17 verankert und lautet: &bd... [mehr]
Nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist „Deutscher“ gemäß Artikel 116 Absatz 1 GG: > Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deuts... [mehr]
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]
Ja, Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der das Gleichheitsgebot regelt, gilt auch im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Gleichbehandlung haben und niemand weg... [mehr]
Artikel 3 ist ein Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Am bekanntesten ist Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Dieser Artik... [mehr]
"Die Menschenwürde ist unantastbar" ist der erste Satz des Artikels 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er bedeutet, dass jeder Mensch einen unveräußerlichen, gr... [mehr]